Wir suchen eine Reinigungskraft auf 450 € – Basis für die Praxis.
Arbeitszeit: 9,5 Std. pro Woche.
Interessenten melden sich an unserer Anmeldung oder um Bewerbungsunterlagen wird gebeten!
Wir suchen eine Reinigungskraft auf 450 € – Basis für die Praxis.
Arbeitszeit: 9,5 Std. pro Woche.
Interessenten melden sich an unserer Anmeldung oder um Bewerbungsunterlagen wird gebeten!
Unsere Praxis ist am Freitag, 31. Mai 2019 geschlossen.
Denken Sie bitte daran, Ihre Überweisungen und Wiederholungsrezepte rechtzeitig zu bestellen.
Vertretung durch:
– Praxis Dr Beyen, Bahnhofstr. 18, 26409 Wittmund – Burhafe, Tel. 04973 253
von 8:00 bis 11:00 Uhr
Wir sind ab Montag, 03. Juni 2019, wie gewohnt für Sie wieder da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Seit 1. Januar 2019 brauchen Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt, die auf Muster 4 ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, da die Genehmigung als erteilt gilt.
Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit.
Um dies attestieren zu können möchten wir Sie bitten, uns gültige Bescheide über Pflegeeinstufung oder Schwerbehindertenausweise vorzulegen.
Von 22. bis 28. Mai 2019 hospitiert eine Medizinstudentin der Universität Oldenburg in unserer Praxis.
Diese soll bei uns die Gelegenheit bekommen, früh die praktische Medizin kennenzulernen. Dazu gehört Patienten befragen und untersuchen.
Falls Sie nicht von der Medizinstudentin befragt oder untersucht werden, oder sie in Ihrer Sitzung dabei haben möchten, teilen Sie dieses bitte unseren medizinischen Fachangestellten an der Anmeldung mit.
Selbstverständlich unterliegt die Studentin der strengen ärztlichen Schweigepflicht.
Vielen Dank für die Mitarbeit.
Ab dem Alter von 60 Jahren ist das Risiko eines schweren Verlaufs der Gürtelrose (Herpes Zoster) sowie des Auftretens der langwierigen starken Nervenschmerzen danach (postherpetischer Neuralgie) erhöht.
Ebenfalls betroffen sind Personen ab 50 Jahren mit Immunschwäche, angeboren oder erworben, oder chronischen Erkrankungen wie:
Über 300.000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich an Gürtelrose. Ca. 5% von ihnen entwickeln als Komplikation noch Wochen nach der Abheilung der Krankheit die postherpetische Neuralgie.
Daher empfiehlt das Robert-Koch-Institut die Impfung gegen Gürtelrose mit einem toten Impfstoff, bestehend aus 2 Injektionen in Abstand von zwei Monaten, für diese Personengruppen. Seit dem 1. Mai 2019 ist die Impfung Bestandteil der Kassenleistungen.
Interessierte melden sich bitte bei uns.
Ab 1. April 2019 gilt die 3 Jahre-Regelung für den Gesundheitscheck. Patienten, die 2017 die letzte Check-up-Untersuchung hatten, können bis zum 30. September 2019 wie bisher den Check im 2 Jahre -Turnus noch wahrnehmen.
Mit dem neuen 2. Quartal 2019 gelten neue Regeln für Check-up Untersuchung:
Das bedeutet, für 2019 ist Check-up fällig für alle, die zuletzt 2016 oder davor diese kostenlose Untersuchung erhalten haben bzw. jene zwischen 18 und 35 Jahre.
Ab dem 19.04.2019 gilt neue Empfehlung für die Darmkrebsvorsorge:
Für beide Gruppen kann nach Ablauf von 9 Kalenderjahren eine neue Vorsorge-Darmspiegelung durchgeführt werden.
Der Anspruch auf den Stuhltest auf okkultes Blut bleibt unverändert: Ab dem Alter von 50 Jahren können Frauen und Männer jährlich den sogenannten iFOBT-Test durchführen lassen, ab 55 alle zwei Jahre.
Ebenfalls neu werden betroffene gesetzlich Versicherte ab Juli 2019 von ihren Krankenkassen regelmäßig schriftlich zur Darmkrebsvorsorge eingeladen.
Seit dem 29. März 2019 gilt die neue gesetzliche Regelung: Frauen erhalten bis zum 22. Geburtstag verschreibungspflichtige Empfängnisverhüttungsmittel auf Kassenrezept. Bis dahin galt der Anspruch nur bis zum 20. Geburtstag.
Frauen, die älter sind als die gesetzte Altersgrenze, müssen die Verhüttungsmittel selbst bezahlen.
Unsere Praxis ist am Freitag, 29. März 2019 geschlossen.
Denken Sie bitte daran, Ihre Überweisungen und Wiederholungsrezepte rechtzeitig zu bestellen.
Vertretung durch:
– Praxis Dr Beyen, Bahnhofstr. 18, 26409 Wittmund – Burhafe, Tel. 04973 253
von 8:00 bis 11:00 Uhr
Wir sind ab Montag, 01. April 2019, wie gewohnt für Sie wieder da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.