Ab 1. April 2019 gilt die 3 Jahre-Regelung für den Gesundheitscheck. Patienten, die 2017 die letzte Check-up-Untersuchung hatten, können bis zum 30. September 2019 wie bisher den Check im 2 Jahre -Turnus noch wahrnehmen.
Ab 1. April 2019 gilt die 3 Jahre-Regelung für den Gesundheitscheck. Patienten, die 2017 die letzte Check-up-Untersuchung hatten, können bis zum 30. September 2019 wie bisher den Check im 2 Jahre -Turnus noch wahrnehmen.