Impfung gegen Gürtelrose jetzt als Kassenleistung

Ab dem Alter von 60 Jahren ist das Risiko eines schweren Verlaufs der Gürtelrose (Herpes Zoster) sowie des Auftretens der langwierigen starken Nervenschmerzen danach (postherpetischer Neuralgie) erhöht.

Ebenfalls betroffen sind Personen ab 50 Jahren mit Immunschwäche, angeboren oder erworben, oder chronischen Erkrankungen wie:

  • HIV-Infektion,
  • rheumatoider Arthritis,
  • systemischem Lupus erythematodes,
  • chronisch entzündlichen Darmerkrankungen,
  • chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronischer Niereninsuffizienz,
  • Diabetes mellitus, usw.

Über 300.000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich an Gürtelrose. Ca. 5% von ihnen entwickeln als Komplikation noch Wochen nach der Abheilung der Krankheit die postherpetische Neuralgie.

Daher empfiehlt das Robert-Koch-Institut die Impfung gegen Gürtelrose mit einem toten Impfstoff, bestehend aus 2 Injektionen in Abstand von zwei Monaten, für diese Personengruppen. Seit dem 1. Mai 2019 ist die Impfung Bestandteil der Kassenleistungen.

Interessierte melden sich bitte bei uns.