Pille bis zum 22. Geburtstag als Kassenleistung ab sofort

Seit dem 29. März 2019 gilt die neue gesetzliche Regelung: Frauen erhalten bis zum 22. Geburtstag verschreibungspflichtige Empfängnisverhüttungsmittel auf Kassenrezept. Bis dahin galt der Anspruch nur bis zum 20. Geburtstag.

Frauen, die älter sind als die gesetzte Altersgrenze, müssen die Verhüttungsmittel selbst bezahlen.