Regelung der ambulanten Krankenfahrten ab 01.01.2017

Verehrte Patienten,
ab 01.01.2017 gelten folgende Regelungen:

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung bedürfen bis auf wenige Ausnahmen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse des Patienten. Die Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs – zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Der Patient muss sich um die Genehmigung kümmern, da es sich aus rechtlicher Sicht um einen Antrag des Patienten handelt. Nimmt er eine Fahrt in Anspruch bevor sie genehmigt wurde, kann er sich die Kosten gegebenenfalls von seiner Krankenkasse erstatten lassen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, werden ihm die Kosten nicht erstattet.

Nähere Einzelheiten erteilen Ihre Krankenkassen.