Genehmigungsfreie Krankenbeförderung

Seit 1. Januar 2019 brauchen Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt, die auf Muster 4 ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, da die Genehmigung als erteilt gilt.
Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit.

Um dies attestieren zu können möchten wir Sie bitten, uns gültige Bescheide über Pflegeeinstufung oder Schwerbehindertenausweise vorzulegen.