Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 1. Juli 2022 wurde die eAU bundesweit eingeführt. Der / die erkrankte Patient/in erhält von der Praxis eine Bescheinigung für sich selbst und eine für seinen / ihren Arbeitsgeber auf Papier ausgedruckt.

Eine weitere Meldung wird dabei digital an seine / ihre Krankenkasse übermittelt, so dass eine persönliche Benachrichtigung durch den / die Patient/in an seine / ihre zuständige Krankenkasse wie bis dato gehandhabt entfällt. Falls das elektronische System zeitweilig nicht funktioniert, wird eine dritte Bescheinigung für die Krankenkasse dem / der Patient/in ausgehändigt.