Ab 1.1.2015 ist nur noch die elektronische Versicherungskarte mit Foto gültig. Ausnahme: Jugendliche unter 15. Lebensjahren, Versicherte mit Pflegestufe, Bettlägerige (Foto nicht möglich), oder Foto aus Glaubens- u. Gewissensgründen nicht erstellt werden kann. Sonst kann eine Privatrechnung gestellt werden.