Masernimpfpflicht ab 1.März 2020

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

ab dem 1. März 2020 gilt die Impfpflicht nach dem neuen Masernschutzgesetz für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.

Anbei eine Info der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_Masernschutzgesetz.pdf

Für weitere Fragen melden Sie sich bitte bei uns mit all Ihren Impfausweisen!