Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit ist heute in Kraft getreten. Eine Einschränkung auf bestimmte Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Alle Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gibt, haben unabhängig von ihrem Versichertenstatus Anspruch auf eine Auffrischimpfung.
Die Auffrischimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff (Biontec / Moderna) durchgeführt werden. Der Mindestabstand zur ersten Impfserie beträgt nach diesem Beschluss sechs Monate.
Eine Empfehlung zu den Auffrischimpfungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut gibt es allerdings derzeit noch nicht.